Meldung vom 22.03.2023 Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS)

Der Marktgemeinderat des Marktes Metten hat in seiner Sitzung am 07.03.2023 eine
Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) des Marktes Metten
erlassen.
Die Änderung der Satzung tritt zum 01. April 2023 in Kraft.
Die Änderungssatzung liegt in der Zeit vom 23.03.2023 bis 24.04.2023 während der allgemeinen Dienststunden in der Marktverwaltung Metten, Krankenhausstraf1e 22, 94526 Metten, Zimmer Nr. 13, zur Öffentlichen Einsichtnahme aus.
Metten, den 21.03.2023
BGS-EWS - Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung 07.03.2023
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