Meldung vom 04.07.2022 Bodenrichtwerte Markt Metten

Bodenrichtwerte für den Markt Metten
Stichtag 01.01.2022
Für den Bereich des Landkreises Deggendorf hat der Gutachterausschuss die Bodenrichtwerte mit Stichtag 01.01.2022 gemäß § 196 Baugesetzbuch ermittelt.
Die Liste mit den Bodenrichtwerten kann bei der Marktgemeinde Metten, Krankenhausstraße 22, 94526 Metten, Zimmer Nr. 5, in den allgemeinen Dienststunden in der Zeit vom
30.06.2022 bis 01.08.2022
eingesehen werden.
Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung.
Bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Landratsamt Deggendorf, Herrenstraße 18, 94469 Deggendorf
kann jeder Bürger Auskünfte über Bodenrichtwerte auch außerhalb der Auslegungsfrist erhalten.
Diese Auskünfte sind nach dem Bayerischen Kostenrecht kostenpflichtig.
Die Auslegung und Bekanntmachung erfolgt gemäß § 196 Baugesetzbuch.
gez.
Andreas Moser
Erster Bürgermeister Bekanntmachung Bodenrichtwerte Stichtag 01.01.2022
Kategorien: Bekanntmachungen, Pressemitteilung, Bürger-Info