Meldung vom 23.09.2020 Erlass einer Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach § 135 c Baugesetzbuch (BauGB) des Marktes Metten

Der Marktgemeinderat des Marktes Metten hat in seiner Sitzung am 15.09.2020 eine Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach § 135 c Baugesetzbuch (BauGB) erlassen.
Die Satzung tritt ab 15.10.2020 in Kraft.
Näheres finden Sie unter der Bekanntmachung.
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