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Bekanntmachung

Meldung vom 28.03.2023 Hinweise zum Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten

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Sie haben nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) die Möglichkeit, Widerspruch gegen einzelne regelmäßig durchzuführende Datenübermittlungen der Meldebehörde zu widersprechen. Dieser Widerspruch gilt jeweils bis zum Widerruf.

Näheres finden Sie unter folgender Bekanntmachung.

Bekanntmachung Hinweise zum Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten

Antrag auf Übermittlungssperre

Die Eintragung dieser Übermittlungssperren können Sie durch persönliches Erscheinen unter Vorlage Ihres Ausweisdokumentes beim

Markt Metten - Bürgerbüro, Krankenhausstr. 22, 94526 Metten, Telefon-Nr. 0991/99805-26 vornehmen oder über unsere Internetseite unter www.markt-metten.de

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-Bürgerbüro-

Kategorien: Bekanntmachungen

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