Meldung vom 13.04.2023 Anhörungsverfahren "Am Kraner"

Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser aus dem Baugebiet „Am Kraner“ in den Obermettenwaldbach
durch den Markt Metten – Anhörungsverfahren nach Art. 69 Satz 2 Bayerisches Wassergesetz i.V.m. Art. 73 Abs. 2 bis 8 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz
Der Markt Metten hat für die zuletzt erteilte Erlaubnis für die Einleitung von gesammeltem Niederschlagswasser aus dem Baugebiet „Am Kraner“ in den Obermettenwaldbach eine beschränkte Erlaubnis für die Zeit vom 01.01.2022 bis 31.12.2023 erhalten.
Die für die Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis ab 01.01.2024 erforderlichen Unterlagen liegen nunmehr vor.
Im Rahmen des vorgesehenen Anhörungsverfahrens wird die Öffentlichkeit über den Inhalt der vorgesehenen Erlaubnis informiert.
Die Unterlagen liegen in der Zeit vom
17.04.2023 bis 16.05.2023
beim Markt Metten, Krankenhausstr. 22, 94526 Metten und im Landratsamt Deggendorf, Herrenstraße 18, 94469 Deggendorf öffentlich aus.
Einwände können bis spätestens 30. Mai 2023 an die genannten Stellen gerichtet werden.
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der vollständigen „Bekanntmachung“
Die Planunterlagen zum Erlaubnisverfahren können Sie unter „Antragsunterlagen“ einsehen.
0700-Detailplan Drosselschächte
0910-Bemessung Rückhaltevolumen
0920-Qualitative Gewässerbelastung
0930-Bemessung_Umleitungskanal
0950-Bemessung_Drosseleinrichtung
Ihre Marktverwaltung
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