Meldung vom 21.03.2023 Außenbereichssatzung „Berg Nr. 7 - Randholz“ Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
Erlass der Außenbereichssatzung „Berg Nr. 7 - Randholz“
nach § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB)
Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der Marktgemeinderat des Marktes Metten hat in seiner Sitzung am 07.03.2023 beschlossen, das Verfahren für den Erlass der Außenbereichssatzung „Berg Nr. 7 – Randholz“, bestehend aus textlichen und planerischen Vorgaben gefertigt vom Planungsbüro Garnhartner+Schober+Spörl, Passau, durchzuführen. Der Entwurf der Außenbereichssatzung „Berg Nr. 7 - Randholz“ in der Fassung vom 07.03.2023 wurde gebilligt.
Der Geltungsbereich der Satzung umfasst Teilflächen der Grundstücke Flur-Nr. 734, 735, 736, 737/2, 737/3 und 737/4 der Gemarkung Metten. Ziel der Planung ist es, bestehende Lücken im bebauten Bereich im Ortsteil Randholz einer baulichen Nutzung durch nicht bereits nach § 35 Abs. 1 BauGB privilegierte Vorhaben zu ermöglichen.
Durch die Satzung wird innerhalb des zu ziehenden Rahmens erreicht, dass Wohnzwecken dienenden Vorhaben im Sinne von § 35 Abs. 2 BauGB nicht entgegengehalten werden kann, dass diese einer Darstellung im Flächennutzungsplan von Flächen für die Landwirtschaft oder Wald widersprechen oder die Entstehung einer Splittersiedlung befürchten lassen. Dies gilt auch für kleinere Handwerksbetriebe.
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Für die Aufstellung der Außenbereichssatzung wird das vereinfachte Verfahren gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB durchgeführt. Es werden sämtliche Fachstellen beteiligt. Eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und ein Umweltbericht nach § 2a sowie die zusammenfassende Erklärung sind nicht erforderlich.
Für den Entwurf der Außenbereichssatzung „Berg Nr. 7 - Randholz“ wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung zeitgleich mit der Fachstellenbeteiligung nach § 4 BauGB durchgeführt. Auf die vorzeitige Bürger- und Fachstellenanhörung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird verzichtet.
Der Satzungsentwurf zum Erlass der Außenbereichssatzung „Berg Nr. 7 - Randholz“ liegt in der Zeit
vom 29.03.2023 bis 02.05.2023
im Rathaus Metten, Krankenhausstraße 22, 94526 Metten, Zimmer Nr. 5 während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus und kann dort eingesehen werden.
Ferner sind die Bekanntmachung und der Satzungsentwurf zum Erlass der Außenbereichssatzung „Berg Nr. 7 - Randholz“ in der Fassung vom 07.03.2023 auf der Homepage des Marktes Metten (www.markt-metten.de) unter Bauen & Wohnen Bauleitplanungen nachzulesen.
Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen zur Planung vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht fristgerecht abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§ 4 a Abs. 6 BauGB).
Außerdem wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung – VwGO (Antrag auf Normenkontrollverfahren) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen
geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
gez.
Andreas Moser
Erster Bürgermeister
Entwurf - Außenbereichssatzung Berg Nr.7 Randholz
Kategorien: Bekanntmachungen, Rathaus-News