Meldung vom 10.10.2022 Erlass einer Satzung über die Gestaltung und Bepflanzung der unbebauten Flächen der bebauten Grundstücke - Gartenflächengestaltungssatzung -

Der Marktgemeinderat des Marktes Metten hat am 04.10.2022 die Satzung über die Gestaltung und Bepflanzung der unbebauten Flächen der bebauten Grundstücke
- Gartenflächengestaltungssatzung -
erlassen.
Die Satzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.
Die Satzung liegt vom
11.10.2022 bis 11.11.2022
während den allgemeinen Dienststunden in der Marktverwaltung Metten, Krankenhausstraße 22, 94526 Metten, Zimmer Nr. 13 zur öffentlichen Einsichtnahme aus.
Näheres entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung und der Gartenflächengestaltungssatzung.
Ihre Marktverwaltung
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