Meldung vom 02.04.2019 Die Mähsaison hat begonnen und gar mancher Nachbar ist in seiner Ruhe gestört.
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger!
Zum „Rasenmäherlärm“ gibt es laut Europäischer Richtlinie folgende Regelung:
An Sonn- und Feiertagen und werktags zwischen 20.00 Uhr und 07.00 Uhr dürfen u. a. auch Rasenmäher nicht betrieben werden.
Dabei spielt es keine Rolle, ob der Rasenmäher mit Verbrennungs- oder mit Elektromotor betrieben wird. Sogenannte lärmarme Rasenmäher mit dem Umweltzeichen dürfen ebenfalls nicht länger betrieben werden.
Nachdem der Markt Metten keine eigene Lärmschutzverordnung erlassen hat, gilt eben, dass der Rasenmäher montags bis samstags jeweils von 07.00 Uhr morgens bis 20.00 Uhr abends betrieben werden darf.
Da wir bereits mehrere Beschwerden von Bürgern über das Nichteinhalten der Mittagsruhe bekommen haben, bitte ich unsere Gemeindebürger zusätzlich in der Mittagszeit von 12.00 – 14.00 Uhr auf das Rasenmähen freiwillig zu verzichten.
Ihre Marktverwaltung