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Bürger-Information

Meldung vom 03.11.2022 Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter

Reinigungs- und Sicherungsverordnung Winterdienst.png

Bürger-Info zum Winterdienst

Aufgrund des zeitgleich einsetzenden Schneefalles und der Größe des zu betreuenden Gebiets dauern die Winterdiensteinsätze des Marktes Metten immer mehrere Stunden. Die Straßen werden in einer nach Dringlichkeit festgelegten Reihenfolge geräumt. Die Anwohner kleinerer Wohnstraßen müssen sich deshalb etwas gedulden, bis auch ihre Straße drankommt.

Bei der Schneeräumung ist es unvermeidlich, dass durch die Schrägstellung des Pfluges der Schnee Ihre möglicherweise frisch geräumte Garageneinfahrt oder Ihren Zugang teilweise wieder zuschüttet. Unsere Fahrer versuchen so gut es geht dieses Problem zu verhindern, leider ist dies jedoch nicht immer zu verhindern. Denn das Räumschild muss so eingestellt sein, dass der Schnee am rechten Fahrbahnrand abgelagert wird.

Nachstehend noch einige Hinweise an Sie, um die Wintertage gemeinsam besser zu bewältigen:

Bitte parken Sie Ihre Autos nicht auf Gehsteigen (Anm.: Dies ist ohnehin nicht zulässig!),

halten Sie für unsere kleinen Gehweg-Räumfahrzeuge eine Mindestdurchfahrtsbreite von ca. 1,5 m frei, parken Sie bei Schneefall auf Ihren Privatparkplätzen, halten Sie öffentliche Verkehrsflächen möglichst frei.

Weiterhin sind aus Gründen der allgemeinen Sicherheit überhängende Äste bis zur Grundstücksgrenze (in der Regel der Zaun) bis zu einer Höhe von 2,5 m beim Gehweg und bis 4,5 m über der Fahrbahn zurückzuschneiden.

Bedenken Sie bitte, dass durch nachweisbare Behinderungen in Schadensfällen auch Sie mit Regressansprüchen rechnen müssen. Denken Sie bitte auch daran, dass Sie keinen Schnee von Ihrem Grundstück/Einfahrt auf den öffentlichen Gehweg oder auf die Straße räumen dürfen.

An dieser Stelle möchten wir Sie an Ihre Räum- und Streupflicht erinnern. Das Räumen von Gehsteigen und Gehbahnen auf öffentlichen Straßen vor Privathäusern gehört nicht zu den Aufgaben des Bauhofes.
Hierfür sind die Hauseigentümer bzw. Mieter selbst antwortlich.

Bitte beachten Sie hierzu die Reinigungs- und Winterdienstverordnung des Markt Metten.
Sie finden diese im Anschluss als PDF-Datei.

Reinigungs- und Winterdienstverordnung

Ihre Marktverwaltung

Kategorien: Bürger-Info, Bekanntmachungen, Rathaus-News

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