Markt Metten Markt Metten

Frühlingstraße/Bonhoefferstraße

::::: Aktuelles :::::


16.04.2024
"Vollsperrung Frühlingstraße/Bonhoefferstraße in der Zeit
vom 22.04. – einschließlich 24.04.2024“

Am Montag, den 22.04.2024 werden die Asphaltierungsarbeiten in der Bonhoefferstraße und Frühlingstraße ausgeführt.
Um die Arbeiten durchführen zu können muss die Frühling- und Bonhoefferstraße voll gesperrt werden.

Die Vollsperrung dauert von Montag, 22.04.2024 ab 06:30 Uhr
bis einschließlich Mittwoch, 24.04.2024 um 17:00 Uhr.

In dieser Zeit ist die Zufahrt zu allen anliegenden Anwesen nicht möglich!


Hinweis:

Die Sperrung zieht sich über 3 Tage, da am Montag geteert wird und die Schicht 3 Tage nicht befahren werden darf, um Beschädigungen zu vermeiden.

Parken:

Für den Zeitraum, in dem die Zufahrt zu den Anwesen nicht möglich ist, können PKW in der umliegenden Umgebung am Straßenrand geparkt werden. Bevorzugt werden hier die Bereiche am Klosterweiher, Gamelbertstraße und Finsinger Straße empfohlen.

Bitte denken Sie daran, dass in allen Fällen der Mindestabstand von 3,00 m zur Durchfahrt anderer Verkehrsteilnehmer gegeben sein muss.

Das Parken in der Karl-Kufner-Straße und in der Eichenhainstraße ist aufgrund der bestehenden Umleitungsstrecke und der dadurch angeordneten absoluten Halteverbote nicht gestattet.

Wir bitten um Ihr Verständnis und bedauern die Umstände.

 


15.04.2024
"Aufgrund der schlechten Wetterverhältnisse müssen die Asphaltierungsarbeiten für diese Woche abgesagt werden. Möglicherweise werden diese um eine Woche verschoben. Dies wird bis Mittwoch geklärt. Sie werden per Internet, Whatsapp und Handzettel durch die Fa. Schaupp informiert.“


11.04.2024
"Vollsperrung Frühlingstraße/Bonhoefferstraße in der Zeit
vom 15.04. – einschließlich 17.04.2024“

Am Montag, den 15.04.2024 werden die Asphaltierungsarbeiten in der Bonhoefferstraße und Frühlingstraße ausgeführt.
Um die Arbeiten durchführen zu können muss die Frühling- und Bonhoefferstraße voll gesperrt werden.

Die Vollsperrung dauert von Montag, 15.04.2024 ab 06:30 Uhr
bis einschließlich Mittwoch, 17.04.2024 um 17:00 Uhr
.

In dieser Zeit ist die Zufahrt zu allen anliegenden Anwesen nicht möglich!

Hinweis:

Die Sperrung zieht sich über 3 Tage, da am Montag geteert wird und die Schicht 3 Tage nicht befahren werden darf, um Beschädigungen zu vermeiden.

Parken:

Für den Zeitraum, in dem die Zufahrt zu den Anwesen nicht möglich ist, können PKW in der umliegenden Umgebung am Straßenrand geparkt werden. Bevorzugt werden hier die Bereiche am Klosterweiher, Gamelbertstraße und Finsinger Straße empfohlen.

Bitte denken Sie daran, dass in allen Fällen der Mindestabstand von 3,00 m zur Durchfahrt anderer Verkehrsteilnehmer gegeben sein muss.

Das Parken in der Karl-Kufner-Straße und in der Eichenhainstraße ist aufgrund der bestehenden Umleitungsstrecke und der dadurch angeordneten absoluten Halteverbote nicht gestattet.

Wir bitten um Ihr Verständnis und bedauern die Umstände.


21.03.2024
"Vollsperrung Frühlingstraße/Bonhoefferstraße am 25.03.2024“

Am Montag, den 25.03.2024 werden die Asphaltierungsarbeiten in der Bonhoefferstraße ausgeführt.
Um die Arbeiten durchführen zu können muss die komplette Bonhoefferstraße und somit auch die Frühlingstraße voll gesperrt werden.

Die Vollsperrung dauert von 06:30 Uhr bis 17:00 Uhr.
In dieser Zeit ist die Zufahrt zu allen anliegenden Anwesen nicht möglich!


Parken:

Für den Zeitraum, in dem die Zufahrt zu den Anwesen nicht möglich ist, können PKW in der umliegenden Umgebung am Straßenrand geparkt werden.

Bevorzugt werden hier die Bereiche am Klosterweiher, Gamelbertstraße und Finsinger Straße empfohlen. Bitte denken sie daran, dass in allen Fällen der Mindestabstand von 3,00 m zur Durchfahrt anderer Verkehrsteilnehmer gegeben sein muss.

Das Parken in der Karl-Kufner-Straße und in der Eichenhainstraße ist aufgrund der bestehenden Umleitungsstrecke und der dadurch angeordneten absoluten Halteverbote nicht gestattet.

Wir bitten um Ihr Verständnis.


31.01.2024
"Je nach Wetterlage werden die Arbeiten Anfang März 2024 fortgesetzt“


10.08.2023
"Beginn der Bauarbeiten ab 29.08."

Die tatsächlichen Arbeiten beginnen ab dem 29.08.

Vorzugsweise erfolgen vorerst die Fräsarbeiten und im Anschluss erfolgt der Wasserleitungsbau,
bevor die restlichen Arbeiten durchgeführt werden.



Entwurfsplanung Straßensanierung der Frühlingstraße/Bonhoefferstraße


Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

die Sanierung der Frühling- und Bonhoefferstraße beginnt
ab 29.08.2023 und dauert voraussichtlich bis November 2023.

Ansprechpartner während der Bauzeit:

Bauherr:

Markt Metten:

Herr Frank Chrzon (sprich: Schronn) Tel. 99805-15

frank.chrzon@markt-metten.de

 

Bauleitung und –überwachung:

Straßenbau:

Ing.Büro Kiendl & Moosbauer, Deggendorf

Herr Brunner: 0991 37 00 721

 

Ausführende Baufirma:

Schaupp Bau GmbH, Altholzstr. 47, 94469 Deggendorf

Bauleiter:

Herr Tobias Schaupp

Tel: 0991/250319-16

tobias.schaupp@schaupp-bau.de

 

Wasserversorgung:

Stadtwerke Deggendorf

Herr Kraus: 0991 3108 720

 

Sperrung / Zufahrt zu den betroffenen Anwesen:

Sämtliche Arbeiten werden größtenteils unter Beibehaltung des öffentlichen Anwohnerverkehrs durchgeführt. Eine Zufahrt zu den angrenzenden Anwesen kann je nach Baufortschritt während der Tageszeit nicht möglich sein. Auch in den Nachtstunden kann eine Sperrung zeitweise erforderlich sein. Dies wird von der bauausführenden Firma kurzfristig festgelegt und mit den betroffenen Anwohnern bzw. Eigentümern kommuniziert.

 

Müllabfuhr allgemein:

Die umfangreichen Sanierungen in der Frühling- und Bonhoefferstraße haben erhebliche Auswirkungen auf den Betrieb der Müllabfuhr.

In Zusammenarbeit mit der ZAW wurde ein Sammelplatz für die Abfalltonnen bereitgestellt. Das Einsammeln und Zurückbringen der Behälter erledigt die Fa. Schaub. Sie werden gebeten, Ihre Abfalltonne grundsätzlich am Tag vor dem Entleerungstermin (gegen 12 Uhr) an den für Sie gewohnten Platz zu stellen. Die Anwohner in den Wendehämmern bringen bitte Ihre Mülltonne zur Frühlingsstraße runter. Notwendig ist es, die Tonne mit einer haltbaren Namenskennzeichnung zu versehen.


Parken während der Baumaßnahme:

Für die Zeiträume, in denen die Zufahrt zu den jeweiligen Anwesen ganztägig und in den Nachtstunden nicht möglich ist, können PKW auf der Fahrbahn der Frühling- und Eichenhainstraße in eingeschränktem Maße abgestellt werden. PKW können auch in der umliegenden Umgebung am Straßenrand geparkt werden. Bitte denken sie daran, dass in beiden Fällen der Mindestabstand zur Durchfahrt anderer Verkehrsteilnehmer von 3,00m gegeben sein muss.


Erneuerung Hauptwasserleitung:

Im Zuge der Baumaßnahme sollen eine neue Hauptwasserleitung und neue Hausanschlussleitungen verlegt werden. Für die jeweiligen Anwesen werden,

soweit erforderlich, bisher nicht vorhandene Wasserschieber gesetzt. Sinnvoll wäre es, die Hausanschlussleitungen auf dem jeweiligen Privatgrundstück ebenfalls zu erneuern. Die Kosten für die Erneuerung der Hausanschlussleitungen auf Privatgrund sind vom jeweiligen Eigentümer zu tragen. Angebote können vor Beginn der Baumaßnahme bei der bauausführenden Firma eingeholt werden.


Verlegung Microduct-Verband:

Der Markt Metten wird mit den Bauarbeiten in der Frühling- und Bonhoefferstraße Leerrohre für den Anschluss des jeweiligen Anwesens an das Breitbandnetz mitverlegen lassen. Hier werden neben dem Leerrohr für das Hauptglasfaserkabel auch je zwei Leerrohre für Anschlussleitungen bis zur Grundstücksgrenze mitverlegt. Weiterhin besteht die Möglichkeit, dass die bauausführende Firma auf ihrem privaten Grund bis zum Gebäude das Leerrohr mitverlegt. Die Kosten auf privaten Grund haben die Eigentümer selbst zu tragen.

 

Anschluss an das Erdgasnetz der Erdgas Südbayern GmbH

Sofern Ihrerseits jetzt oder in näherer Zukunft Interesse besteht, Ihr Anwesen an die Erdgasversorgung anzuschließen, bitten wir Sie,
sich unverzüglich mit der Fa. ESB GmbH, in Verbindung zu setzen. Ansprechpartner ist Herr Wollinger, Telefon 08723/9787014.
Der Markt Metten wird nach Beendigung der Bauarbeiten für einen Zeitraum von fünf Jahren keine größeren Arbeiten im Bereich des Straßenkörpers zulassen.

 

Durchführung sonstiger Arbeiten:

Sollte Interesse an der Erneuerung der Zufahrt zu einem Anwesen oder an sonstigen Tiefbauarbeiten bestehen, kann von der bauausführenden Firma ein entsprechendes Angebot vor Beginn der Baumaßnahme eingeholt werden.

 

Alarmierung von Rettungsdienst und Feuerwehr:

Die Rettungsleitstelle und die örtlichen Feuerwehren werden über die jeweilige Vollsperrung informiert. Die Rettungsmöglichkeiten sind sichergestellt!


Ihre Marktverwaltung

 

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer E-Mail
Frank Chrzon
Stellv. Geschäftsleiter
0991 99805-15 50 13 frank.chrzon@markt-metten.de
Reinhold Augustin
Geschäftsleiter
0991 99805-22 50 13 reinhold.augustin@markt-metten.de

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