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Führungszeugnisse

Zusätzliche Informationen 

Sie kön­nen per­sön­lich beim Bür­ger­amt oder on­line beim Bun­des­amt für Jus­tiz in Ver­bin­dung mit ei­nem neu­en Per­so­nal­aus­weis oder ei­nem elek­tro­ni­schen Auf­ent­halts­ti­tel, ei­nem ge­eig­ne­ten Kar­ten­le­se­ge­rät und der frei­ge­schal­te­ten On­line-Aus­weis­funk­ti­on ver­schie­de­ne Füh­rungs­zeug­nis­se be­an­tra­gen:

  • Füh­rungs­zeug­nis für pri­va­te Zwe­cke (Be­le­gart N)
  • Füh­rungs­zeug­nis zur Vor­la­ge bei ei­ner Be­hör­de (Be­le­gart O)
  • Füh­rungs­zeug­nis zur Vor­la­ge bei ei­ner Be­hör­de für das ei­ne in § 149 Abs. 2 Nr. 1 der Ge­wO be­zeich­ne­te Ent­schei­dung be­stimmt ist (§ 30 Abs. 4 BZRG) und der Be­hör­de un­mit­tel­bar über­sandt wer­den soll (Be­le­gart OB)
  • Füh­rungs­zeug­nis zur Ein­sicht­nah­me beim Amts­ge­richt für den Fall von Ein­tra­gun­gen vor Wei­ter­lei­tung an die an­for­dern­de Be­hör­de (Be­le­gart P)
  • Er­wei­ter­tes Füh­rungs­zeug­nis
  • Eu­ro­päi­sches Füh­rungs­zeug­nis.      

Das Führungszeugnis wird vom Bundesamt für Justiz in Bonn ausgestellt. Zur per­sön­li­chen Be­an­tra­gung des Füh­rungs­zeug­nis­ses bit­ten wir Sie, Ih­ren Per­so­nal­aus­weis/Rei­se­pass mit­zu­brin­gen. Ein Füh­rungs­zeug­nis kann ab dem voll­ende­ten 14. Le­bens­jahr be­an­tragt wer­den.  Bei Min­der­jäh­ri­gen kann ein ge­setz­li­cher Ver­tre­ter (Va­ter oder Mut­ter) den An­trag stel­len.

Wenn Sie ein Füh­rungs­zeug­nis zur Vor­la­ge bei ei­ner Be­hör­de be­an­tra­gen, müs­sen Sie die ge­naue Be­hör­den­adres­se so­wie den Ver­wen­dungs­zweck an­ge­ben.

Für das er­wei­ter­te Füh­rungs­zeug­nis ist ei­ne schrift­li­che Auf­for­de­rung er­for­der­lich, in der vom An­trag­stel­ler die Vor­la­ge ei­nes er­wei­ter­ten Füh­rungs­zeug­nis­ses ver­langt und gleich­zei­tig be­stä­tigt wird, dass die Vor­aus­set­zun­gen des § 30 a BZ­RK vor­lie­gen.

Deut­sche Staats­an­ge­hö­ri­ge, die ih­ren Wohn­sitz im Aus­land ha­ben, kön­nen un­mit­tel­bar beim Bun­des­amt für Jus­tiz ei­nen An­trag auf Aus­stel­lung ei­nes Füh­rungs­zeug­nis­ses stel­len.

Für Staats­an­ge­hö­ri­ge ei­nes an­de­ren Mit­glied­staa­tes der Eu­ro­päi­schen Uni­on, die in Deutsch­land woh­nen, kann ein eu­ro­päi­sches Füh­rungs­zeug­nis be­an­tragt wer­den. Ein­tra­gun­gen im Straf­re­gis­ter ih­res Her­kunfts­mit­glied­staa­tes wer­den voll­stän­dig und in der über­mit­tel­ten Spra­che im Füh­rungs­zeug­nis auf­ge­nom­men. Auf­grund des ak­tu­ell gel­ten in­ner­staat­li­chen Rechts er­tei­len je­doch man­che Staa­ten kei­ne Aus­künf­te aus ih­rem Straf­re­gis­ter.

Ak­tua­li­sier­te In­for­ma­tio­nen in die­sem Zu­sam­men­hang stellt das Bun­des­amt für Jus­tiz auf sei­ner Home­page un­ter www.bun­des­jus­tiz­amt.de zur Ver­fü­gung.

Die Ge­bühr für ein Füh­rungs­zeug­nis be­trägt 13,00 € so­wie für ein eu­ro­päi­sches Füh­rungs­zeug­nis 13,00 € und ist bei An­trag­stel­lung zu ent­rich­ten. Un­ter be­stimm­ten Vor­aus­set­zun­gen kann man ei­ne Be­frei­ung von der Ge­bühr fest­set­zen, z.B. bei ei­ner eh­ren­amt­li­chen un­ent­gelt­li­chen Tä­tig­keit. Hier­über ist ei­ne Be­schei­ni­gung er­for­der­lich.

Nach ei­ner Be­ar­bei­tungs­zeit von ca. 1 Wo­che wird es, je nach be­an­trag­ter Be­le­gart, ent­we­der an Sie di­rekt oder an die je­wei­li­ge Be­hör­de ge­schickt.

Ansprechpartner:

Name Telefon Telefax Zimmer E-Mail
Daniela Feuerecker
Sachbearbeiterin
0991 99805-17 50 1 daniela.feuerecker@markt-metten.de
Andrea Weber
Sachbearbeiterin
0991 99805-12 50 1 andrea.weber@markt-metten.de
Christiane Zießler
Sachbearbeiterin
0991 99805-26 50 1 christiane.ziessler@markt-metten.de

Organisationseinheiten

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