Meldung vom 03.08.2022 Anleinen von Hunden
Aufgrund aktueller Ereignisse weist der Markt Metten ausdrücklich darauf hin, dass für Kampfhunde eine generelle Anleinpflicht im gesamten Gemeindegebiet besteht.
Das gleiche gilt für Hunde ab einem Schultermaß von 50 cm im Innenbereich von Berg, am Geh-/Radweg ehemalige Bahnlinie, am Dammweg entlang des Mettener Baches und im kompletten Bereich des Marktplatzes von Metten.
Außerhalb der definierten Bereiche sind große Hunde im gesamten Gemeindegebiet in allen öffentlichen Anlagen, auf allen öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern oder sichtbar werden.
Die Regelungen für das Anleinen von Hunden sind auf der Homepage des Marktes Metten unter
https://www.markt-metten.de/media/22570/verordnung-einschraenkung-freies-herumlaufen.pdf
ergänzt durch die Anlage
https://www.markt-metten.de/media/24862/anlage-zur-verordnung.pdf
abrufbar.
Die Marktverwaltung
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