Meldung vom 16.05.2023 Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Energieträger z.B. Heizöl, Pellets, Flüssiggas

Nachdem bereits viele Bürgeranfragen zum Thema Antragsstellung für die Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Energieträger (Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle) im Rathaus eingegangen sind, nachfolgend die wichtigsten Informationen:
Zuständig für den Vollzug der Härtefallhilfen ist die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
Eine Hotline (089 59976061122) sowie eine E-Mail-Adresse de-haertefallhilfe@kpmg-law.com wurden
für Rückfragen eingerichtet.
Die Landratsämter sowie die Städte, Märkte und Gemeinden sind für die Bearbeitung nicht zuständig und können daher
keine Auskünfte zur Abwicklung der Härtefallhilfen für nicht leistungsgebundene Energieträger erteilen.
Alle Informationen rund um die Härtefallhilfen sowie der Link zur Antragstellung können auf der
Homepage des Bayerischen Sozialministeriums abgerufen werden:
Ihre Marktverwaltung
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