Markt Metten Markt Metten

Vollzug Bayerisches Denkmalschutzgesetz (BayDSchG)

Meldung vom 21.06.2021 Nachqualifizierung und Revision der Denkmalliste durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege - Nachqualifizierung und Nachträge

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Nach Abschluss des Projektes "Nachqualifizierung und Revision der Denkmalliste" hat das Landesamt für Denkmalpflege dem Markt Mtten mit Schreiben vom 20.05.2021 die Ergebnisse für den Marktbereich von Metten mitgeteilt. Der Markt Metten wird keine Einwände erheben, so dass das erforderliche Benehmen mit dem Markt Metten als hergestellt gilt (Art. 2 Abs. 1 S. 2 DSchG).

Näheres können Sie der Bekanntmachung entnehmen.

Weitere Informationen können unter folgendem Link abgerufen werden:

www.denkmal.bayern.de

www.blfd.bayern.de

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Kategorien: Bekanntmachungen

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