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Beglaubigungen

Zusätzliche Informationen:

Be­glau­bi­gung von Do­ku­men­ten:

Das Bür­ger­amt darf Ko­pi­en oder Ab­schrif­ten von Do­ku­men­ten nur be­glau­bi­gen, wenn das Ori­gi­nal von ei­ner deut­schen Be­hör­de aus­ge­stellt wor­den ist oder die be­glau­big­te Ko­pie bzw. Ab­schrift zur Vor­la­ge bei ei­ner deut­schen Be­hör­de be­nö­tigt wird. Aus­län­di­sche Ur­kun­den kön­nen nur mit deut­scher Über­set­zung be­glau­bigt wer­den (Aus­nah­me für Ren­ten­zwe­cke und evtl. für Be­rufs- und Zeug­nisa­n­er­ken­nung).

Be­glau­bi­gungs­ver­bo­te:

Nicht be­glau­bigt wer­den dür­fen:

- In­län­di­sche Per­so­nen­standsur­kun­den (Ge­burts-, Hei­rats-, Ster­be­ur­kun­den)
- So­zi­al­ver­si­che­rungs­aus­wei­se, Füh­rer­schei­ne und Kfz-Schei­ne
- Pri­va­te Schrift­stü­cke wie bei­spiels­wei­se Un­ter­la­gen für den Be­reich des Erb- und Fa­mi­li­en­rechts oder Fi­nanz­un­ter­la­gen. Hier emp­fiehlt sich die Be­glau­bi­gung durch ei­nen No­tar.
- Ärzt­li­che Be­schei­ni­gun­gen mit In­halt Be­täu­bungs­mit­tel
- Ab­lich­tun­gen von Ab­schrif­ten aus Ka­tas­ter­bü­chern und Aus­zü­ge aus dem Ka­tas­ter­werk. Die Be­glau­bi­gung er­folgt durch das Lie­gen­schafts­ka­tas­ter füh­ren­de Ver­mes­sungs- und Ka­tas­ter­amt.
- Ko­pi­en, die ge­gen­über dem Ori­gi­nal ver­än­dert, ma­ni­pu­liert oder nicht voll­stän­dig sind.

Ge­büh­ren:

Die Ge­bühr für ei­ne Be­glau­bi­gung be­trägt 5,00 €. Be­glau­bi­gun­gen von Do­ku­men­ten zur Vor­la­ge bei der Deut­schen Ren­ten­ver­si­che­rung so­wie für die Be­rufs- und Zeug­nisa­n­er­ken­nung für Spät­aus­sied­ler nach § 4 BVFG sind ge­büh­ren­frei.

Be­glau­bi­gung von Un­ter­schrif­ten:

Das Bür­ger­amt ist zu­stän­dig für amt­li­che Be­glau­bi­gun­gen von Un­ter­schrif­ten, wenn das un­ter­zeich­ne­te Schrift­stück zur Vor­la­ge bei ei­ner deut­schen Be­hör­de oder sons­ti­gen Stel­le, bei der auf­grund ei­ner Rechts­norm das Schrift­stück ein­zu­rei­chen ist, be­nö­tigt wird. Un­ter­schrif­ten und Hand­zei­chen dür­fen nur be­glau­bigt wer­den, wenn sie in Ge­gen­wart ei­ner be­glau­bi­gen­den Dienst­kraft voll­zo­gen und an­er­kannt wer­den. Bit­te brin­gen Sie Ih­ren Per­so­nal­aus­weis oder Rei­se­pass mit.

Be­glau­bi­gungs­ver­bo­te:

Ei­ne Un­ter­schrifts­be­glau­bi­gung für pri­va­te Ver­trä­ge, Erb­schafts­an­gele­gen­hei­ten und freie Er­klä­run­gen mit rechts­ge­schäft­li­chem In­halt ist nicht mög­lich. Bit­te wen­den Sie sich in die­sen Fäl­len an ei­nen No­tar.

Ge­büh­ren:

Ei­ne Un­ter­schrifts­be­glau­bi­gung kos­tet 5 €.

Ansprechpartner:

Name Telefon Telefax Zimmer E-Mail
Andrea Weber
Sachbearbeiterin
0991 99805-12 50 1 andrea.weber@markt-metten.de
Christiane Zießler
Sachgebietsleitung
0991 99805-26 50 1 christiane.ziessler@markt-metten.de

Organisationseinheiten

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