Zusätzliche Informationen
Der Standesbeamte benötigt bestimmte Unterlagen und Urkunden (neueren Datums!) um die rechtliche Voraussetzung der Eheschließung zu prüfen und den Heiratseintrag zu erstellen. Mit diesen Unterlagen müssen sich die Verlobten, möglichst gemeinsam, im Standesamt zur Eheschließung anmelden. Diese Anmeldung kann maximal 6 Monate vor der beabsichtigten Eheschließung erfolgen.
Sollte es nicht möglich sein gemeinsam zur Anmeldung im Standesamt vorzusprechen, kann dies auch durch Bevollmächtigung erfolgen. Das hierzu erforderliche Formblatt kann im Standesamt angefordert werden. Ist in Ausnahmefällen keinem der Verlobten möglich ins Standesamt zur Anmeldung zu kommen, kann auch eine andere Person ermächtigt werden.
Falls die Eheschließung in Metten erfolgen soll, aber keiner der Verlobten hier einen Wohnsitz hat, hat die Anmeldung entweder am Wohnsitzstandesamt eines Verlobten zu erfolgen.
Vor der Anmeldung der Eheschließung sollte man sich stets erkundigen, welche Unterlagen zu beschaffen sind. Dies ist von Fall zu Fall sehr unterschiedlich. Sie erhalten vom Standesamt eine verbindliche schriftliche Aufstellung über die benötigten Unterlagen.
Zur Anmeldung der Eheschließung muss mit einer Bearbeitungszeit von durchschnittlich 45 Minuten gerechnet werden. Wir bitten Sie hierzu einen Termin zu vereinbaren.
Bei der Anmeldung werden Gebühren erhoben. Sie können je nach Eheschließung unterschiedlich ausfallen.
Weitere Informationen erhalten Sie auch unter: standesamt@markt-metten.de
Formulare & Merkblätter
Ansprechpartner:
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Bettina
Kühbeck
Sachgebietsleitung
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0991 99805-20 | 50 | 2 | bettina.kuehbeck@markt-metten.de |
Christiane
Zießler
Standesbeamtin
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0991 99805-26 | 50 | 1 | christiane.ziessler@markt-metten.de |
Daniela
Feuerecker
Standesbeamtin
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0991 99805-17 | 50 | 1 | daniela.feuerecker@markt-metten.de |