Zusätzliche Informationen
Sie können persönlich beim Bürgeramt oder online beim Bundesamt für Justiz in Verbindung mit einem neuen Personalausweis oder einem elektronischen Aufenthaltstitel, einem geeigneten Kartenlesegerät und der freigeschalteten Online-Ausweisfunktion verschiedene Führungszeugnisse beantragen:
- Führungszeugnis für private Zwecke (Belegart N)
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O)
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde für das eine in § 149 Abs. 2 Nr. 1 der GewO bezeichnete Entscheidung bestimmt ist (§ 30 Abs. 4 BZRG) und der Behörde unmittelbar übersandt werden soll (Belegart OB)
- Führungszeugnis zur Einsichtnahme beim Amtsgericht für den Fall von Eintragungen vor Weiterleitung an die anfordernde Behörde (Belegart P)
- Erweitertes Führungszeugnis
- Europäisches Führungszeugnis.
Das Führungszeugnis wird vom Bundesamt für Justiz in Bonn ausgestellt. Zur persönlichen Beantragung des Führungszeugnisses bitten wir Sie, Ihren Personalausweis/Reisepass mitzubringen. Ein Führungszeugnis kann ab dem vollendeten 14. Lebensjahr beantragt werden. Bei Minderjährigen kann ein gesetzlicher Vertreter (Vater oder Mutter) den Antrag stellen.
Wenn Sie ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragen, müssen Sie die genaue Behördenadresse sowie den Verwendungszweck angeben.
Für das erweiterte Führungszeugnis ist eine schriftliche Aufforderung erforderlich, in der vom Antragsteller die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses verlangt und gleichzeitig bestätigt wird, dass die Voraussetzungen des § 30 a BZRK vorliegen.
Deutsche Staatsangehörige, die ihren Wohnsitz im Ausland haben, können unmittelbar beim Bundesamt für Justiz einen Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses stellen.
Für Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, die in Deutschland wohnen, kann ein europäisches Führungszeugnis beantragt werden. Eintragungen im Strafregister ihres Herkunftsmitgliedstaates werden vollständig und in der übermittelten Sprache im Führungszeugnis aufgenommen. Aufgrund des aktuell gelten innerstaatlichen Rechts erteilen jedoch manche Staaten keine Auskünfte aus ihrem Strafregister.
Aktualisierte Informationen in diesem Zusammenhang stellt das Bundesamt für Justiz auf seiner Homepage unter www.bundesjustizamt.de zur Verfügung.
Die Gebühr für ein Führungszeugnis beträgt 13,00 € sowie für ein europäisches Führungszeugnis 13,00 € und ist bei Antragstellung zu entrichten. Unter bestimmten Voraussetzungen kann man eine Befreiung von der Gebühr festsetzen, z.B. bei einer ehrenamtlichen unentgeltlichen Tätigkeit. Hierüber ist eine Bescheinigung erforderlich.
Nach einer Bearbeitungszeit von ca. 1 Woche wird es, je nach beantragter Belegart, entweder an Sie direkt oder an die jeweilige Behörde geschickt.
Ansprechpartner:
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|
Daniela
Feuerecker
Sachbearbeiterin
|
0991 99805-17 | 50 | 1 | daniela.feuerecker@markt-metten.de |
Andrea
Weber
Sachbearbeiterin
|
0991 99805-12 | 50 | 1 | andrea.weber@markt-metten.de |
Christiane
Zießler
Sachbearbeiterin
|
0991 99805-26 | 50 | 1 | christiane.ziessler@markt-metten.de |