Zusätzliche Informationen bei An- und Abmeldung von Hunden
a) Wer einen über 4 Monate alten, dem Markt Metten, Steueramt, noch nicht gemeldeten Hund besitzt, muss ihn unverzüglich anmelden.
Dies gilt auch, wenn sich die Voraussetzungen für eine Steuervergünstigung ändern oder wenn diese wegfallen.
b) Wenn ein über vier Monate alter Hund abhanden kommt, getötet wird, verendet, künftig in einer anderen Gemeinde gehalten wird oder den Besitzer wechselt, soll ihn der bisherige Besitzer abmelden.
Die Hundesteuer beträgt im Jahr für:
den 1. Hund 50 €
den 2. Hund 40 €
jeden weiteren Hund 30 €
Kampfhunde 500 €
Zur An- und Abmeldung Ihres Hundes wenden Sie sich beim Markt Metten bitte an das Steueramt
Formulare & Merkblätter
Ansprechpartner:
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Eva
Piendl
Sachbearbeiterin
|
0991 99805-31 | 50 | 4 | eva.piendl@markt-metten.de |
Aline
Rentschler
Sachbearbeiterin
|
0991 99805-19 | 50 | 4 | aline.rentschler@markt-metten.de |