Zusätzliche Informationen bei An- und Abmeldung von Hunden
a) Wer einen über 4 Monate alten, dem Markt Metten, Steueramt, noch nicht gemeldeten Hund besitzt, muss ihn unverzüglich anmelden.
Dies gilt auch, wenn sich die Voraussetzungen für eine Steuervergünstigung ändern oder wenn diese wegfallen.
b) Wenn ein über vier Monate alter Hund abhanden kommt, getötet wird, verendet, künftig in einer anderen Gemeinde gehalten wird oder den Besitzer wechselt, soll ihn der bisherige Besitzer abmelden.
Die Hundesteuer beträgt im Jahr für:
den 1. Hund 25 €
den 2. Hund 40 €
jeden weiteren Hund 25 €
Kamphunde 200 €
Zur An- und Abmeldung Ihres Hundes wenden Sie sich beim Markt Metten bitte an das Steueramt.
Formulare & Merkblätter
Ansprechpartner:
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Eva
Piendl
Sachbearbeiterin
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0991 99805-31 | 50 | 4 | eva.piendl@markt-metten.de |
Bernd
Sellmer
Sachbearbeiter
|
0991 99805-19 | 50 | 4 | bernd.sellmer@markt-metten.de |