Zusätzliche Informationen
Für Baustellen im öffentlichen Straßenbereich ist ein Antrag auf eine verkehrsrechtliche Anordnung mit dem unten aufgeführten Formular unter Vorlage eines Verkehrszeichenplans bzw. eines Regelplans bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu stellen. In dieser verkehrsrechtlichen Anordnung wird bestimmt, wie die Arbeitsstelle abzusperren und zu kennzeichnen ist, ob und wie der Verkehr, auch bei teilweiser Straßensperrung, zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist, ferner ob und wie gesperrte Straßen und Umleitungen zu kennzeichnen sind.
Bitte beachten Sie: Je genauer und vollständiger der Verkehrszeichenplan bzw. Lageplan ist (z. B. Straßen- und Gehwegbreiten, Größe der benötigen Baustelle (Länge, Breite), desto schneller kann der Sachbearbeiter den Vorgang bearbeiten und die Genehmigung ausstellen.
Bei einfachen Einschränkungen des Straßenverkehrs muss Ihr Antrag mindestens 1 Woche und bei erheblichen mindestens 2 Wochen bis zu 2 Monaten vor Nutzungsbeginn vorliegen, damit noch ausreichende Bearbeitungszeit bleibt.
Bei schwierigen Fällen empfiehlt es sich, mit dem zuständigen Sachbearbeiter einen Termin vor Ort zur Besichtigung und Absprache zu vereinbaren.
Bei besonderer Eilbedürftigkeit empfehlen wir die Zusendung des Antrages per Email.
Für die Genehmigung erhebt der Markt Metten eine Bearbeitungsgebühr, die von der Dauer der Bauarbeiten und vom Aufwand der Bearbeitung abhängig ist. In besonders dringenden Fällen wird zusätzlich noch ein Eilzuschlag erhoben.
Hinweis: Wer mit den Arbeiten vor der Erteilung einer verkehrsrechtlichen Anordnung beginnt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen.
Formulare & Merkblätter
Ansprechpartner:
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Bettina
Kühbeck
Sachbearbeiterin
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0991 99805-20 | 50 | 2 | bettina.kuehbeck@markt-metten.de |
Johanna
Winkler
Sachbearbeiterin
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0991/99805-30 | 50 | 2 | johanna.winkler@markt-metten.de |