Zusätzliche Informationen:
Urkundenanforderung
Für Personen, die in Metten geboren sind, in Metten geheiratet haben oder in Metten verstorben sind, stellt das Standesamt Metten Personenstandsurkunden aus.
Gebühr:
Die Ausstellung einer Personenstandsurkunde kostet in Bayern 12,-- €.
Die Gebühr ist bei persönlicher Abholung direkt beim Standesamt in bar zu entrichten. Bei schriftlicher Anforderung der Urkunde (per Post, Fax oder E-Mail) bitten wir die Gebühr im Vorraus zu entrichten.
Berechtigter Personenkreis:
Urkunden werden grundsätzlich nur an die im Register genannten Personen, sowie deren Ehegatten, Lebenspartner (bei einer eingetragenen Lebenspartnerschaft), Vorfahren und Abkömmlinge ausgehändigt (§ 62 Personenstandsgesetz). Sofern das verwandtschaftliche Verhältnis nicht durch Vorlage eines Ausweisdokuments nachweisbar ist, muss ein geeigneter urkundlicher Nachweis vorgelegt werden (Stammbuch, Geburtsurkunde etc.).
Unabhängig davon, ob die Urkunde
•Per Post an Standesamt Metten, Krankenhausstr. 22, 94526 Metten
•Per Fax, Fax-Nummer 0991/99805-50 oder
•Per E-Mail an standesamt@markt-metten.de
oder über das Bürgerserviceportal des Marktes Metten
angefordert wird, bitten wir zu beachten, dass folgende Angaben immer aufgeführt sein sollten:
1. Bei Anforderung einer Geburtsurkunde, Internationale Geburtsurkunde oder
beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister mit Hinweisen:
•Vollständiger Name ggfs. auch Geburtsname der beurkundeten Person
•Die Namen der Eltern, auch ggfs. Geburtsname der Mutter
•Das Geburtsdatum
•Die Anschrift der Person, die die Urkunde anfordert
2. Bei Anforderung einer Heiratsurkunde, Internationale Heiratsurkunde oder
beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister mit Hinweisen:
•Angaben zu beiden Ehepartnern (Namen und Geburtsdaten)
•Eheschließungsdatum
•Die Anschrift der Person, die die Urkunde anfordert
3. Bei Anforderung einer Lebenspartnerschaftsurkunde oder
einer beglaubigten Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister mit Hinweisen
•Angaben zu beiden Lebenspartnern (Namen und Geburtsdaten)
•Datum der Begründung der Lebenspartnerschaft
•Die Anschrift der Person, die die Urkunde anfordert
4. Bei Anforderung einer Sterbeurkunde, Internationale Sterbeurkunde oder
beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister
•Name des Verstorbenen, ggfs. auch Geburtsname
•Sterbedatum oder zumindest Angabe des Sterbejahres
•Angabe, in welchem verwandtschaftlichen Verhältnis der Antragsteller zum Verstorbenen stand (dient zur Prüfung der Berechtigung diese Urkunde zu erhalten)
•Die Anschrift der Person, die die Urkunde anfordert
Wichtig: Urkunden aus Personenstandsregistern dürfen nur innerhalb der gesetzlichen Fortführungsfristen ausgestellt werden. Dies sind bei Geburtenregistern 110 Jahre, bei Eheregistern 80 Jahre und bei Sterberegistern 30 Jahre.
Links
Ansprechpartner:
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|
Bettina
Kühbeck
Sachgebietsleitung
|
0991 99805-20 | 50 | 2 | bettina.kuehbeck@markt-metten.de |
Christiane
Zießler
Standesbeamtin
|
0991 99805-26 | 50 | 1 | christiane.ziessler@markt-metten.de |
Daniela
Feuerecker
Standesbeamtin
|
0991 99805-17 | 50 | 1 | daniela.feuerecker@markt-metten.de |