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Bekanntmachung

Meldung vom 11.06.2026 Änderung des Bebauungsplanes „Sandgrube Nord“ Deckblatt Nr. 3 Bekanntmachung des Änderungs- und des Billigungsbeschlusses Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB

BBP Sandgrube Nord, DB 3, Entwurfsfassung v. 09.06.2026

Der Marktgemeinderat des Marktes Metten hat in seiner Sitzung am 09.06.2026 beschlossen,

das Verfahren für die Änderung des Bebauungsplanes „Sandgrube Nord“ durch Deckblatt Nr. 3,

gefertigt von der Marktgemeinde Metten durchzuführen.

Der Entwurf des Deckblattes Nr. 3 in der Fassung vom 09.06.2026 wurde gebilligt.

Für den Entwurf der Änderung des Bebauungsplanes „Sandgrube Nord“ durch Deckblatt Nr. 3 wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i.V. m. § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung zeitgleich mit der Fachstellenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Der Entwurf des Deckblattes Nr. 3 des Bebauungsplanes „Sandgrube Nord“ sowie die Begründung hierzu in der Fassung vom 09.06.2026 liegt in der Zeit

vom 12.06.2026 bis 13.07.2026

im Rathaus Metten, Krankenhausstraße 22, 94526 Metten, Zimmer Nr. 5 während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus und kann dort eingesehen werden.

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<<< Entwurfsfassung vom 09.06.2026 >>>

Kategorien: Bekanntmachungen, Rathaus-News, Pressemitteilung

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