Meldung vom 11.06.2026 Aufhebung des Bebauungsplanes “An der Karl-Kufner-Straße“ Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Marktgemeinderat des Marktes Metten hat in seiner Sitzung am 09.06.2026 die Aufhebung des Bebauungsplanes „An der Karl-Kufner-Straße“ im gesamten Geltungsbereich beschlossen. Der Entwurf der Aufhebungssatzung in der Fassung vom 09.06.2026 wurde gebilligt. Diese Beschlüsse werden hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekanntgemacht.
Für den Entwurf der Aufhebungssatzung „An der Karl-Kufner-Straße“ wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung zeitgleich mit der Fachstellenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Der Entwurf der Aufhebungssatzung „An der Karl-Kufner-Straße“ sowie die Begründung hierzu in der Fassung vom 09.06.2026 liegt in der Zeit
vom 12.06.2026 bis 13.07.2026
im Rathaus Metten, Krankenhausstraße 22, 94526 Metten, Zimmer Nr. 5 während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus und kann dort eingesehen werden.
<<< Aufhebungssatzung vom 09.06.2026 >>>
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