Meldung vom 11.06.2026 Aufhebung des Bebauungsplanes “Stiglbauer-Grundstücke“ Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Marktgemeinderat des Marktes Metten hat in seiner Sitzung am 09.06.2026 die Aufhebung des Bebauungsplanes „Stiglbauer-Grundstücke“ im gesamten Geltungsbereich beschlossen. Der Entwurf der Aufhebungssatzung in der Fassung vom 09.06.2026 wurde gebilligt. Diese Beschlüsse werden hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekanntgemacht.
Der Bebauungsplan „Stiglbauer-Grundstücke“ ist am 23.03.1994 in Kraft getreten. Die Festsetzungen in den überwiegenden Fällen entsprechen nicht mehr den heutigen Vorstellungen. Einer beabsichtigten Innenentwicklung durch Nachverdichtung stehen gültige Festsetzungen entgegen. Weiterhin sind im Geltungsbereich des Bebauungsplanes alle Grundstücke bereits bebaut.
Für den Entwurf der Aufhebungssatzung „Stiglbauer-Grundstücke“ wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung zeitgleich mit der Fachstellenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Der Entwurf der Aufhebungssatzung „Stiglbauer-Grundstücke“ sowie die Begründung hierzu in der Fassung vom 09.06.2026 liegt in der Zeit
vom 12.06.2026 bis 13.07.2026
im Rathaus Metten, Krankenhausstraße 22, 94526 Metten, Zimmer Nr. 5 während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus und kann dort eingesehen werden.
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