Meldung vom 15.04.2025 Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Neubau von Verbrauchermärkten Donaustraße“
Der Marktgemeinderat des Marktes Metten hat in seiner
Sitzung am 07.03.2023 die Aufstellung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
„Neubau von Verbrauchermärkten Donaustraße“
mit Vorhaben- und Erschließungsplan beschlossen.
Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekanntgemacht.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt nach § 12 Baugesetzbuch (BauGB).
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung in Form eines Umweltberichts nach § 2 Abs.4 BauGB wird, wenn erforderlich, erstellt.
Um die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele, Zwecke und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planungen zu informieren,
wird der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Neubau von Verbrauchermärkten Donaustraße“ bestehend aus
textlichen, planerischen und grünordnerischen Festsetzungen sowie der Begründung in der Fassung vom 28.02.2025
während der Zeit
vom 22.04.2025 bis 22.05.2025
in der Verwaltung des Marktes Metten, Krankenhausstraße 22, 94526 Metten, Zimmer Nr. 5 während der allgemeinen Dienststunden zur öffentlichen Einsichtnahme gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ausgelegt.
Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgt zeitgleich.
Weitere Einzelheiten können Sie der Bekanntmachung und der Anlage entnehmen.
<<< Vorentwurf vorhabenbezogener BBP Neubau von Verbrauchermärkten Donaustraße Stand 28.02.2025 >>>
Kategorien: Bekanntmachungen, Pressemitteilung
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