Meldung vom 25.11.2025 Doppelhaus-Baugrundstück in Berg im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Berg Süd“
Der Markt Metten möchte, sofern die Voraussetzung gegeben sind, in Berg im Geltungsbereich
des Bebauungsplanes „Berg Süd“ zwei Bauparzellen (Joseph-Artmeier-Straße 1 und 1a) zur Errichtung für ein Doppelhaus mit insgesamt zwei Doppelhaushälften veräußern.
Die beiden Grundstücke haben eine Größe
von 458 m² und 413 m².
Die Baugrundstücke sollen vorrangig an Familien und Paare mit Kindern vergeben werden. Voraussetzung für die Veräußerung ist, dass beide Parzellen zur Errichtung eines gemeinsamen Doppelhauses veräußert werden können. Die Vorgaben des Bebauungsplanes „Berg Süd“ , können unter dem Link
https://www.markt-metten.de/bauen-wohnen/bauparzellen/
eingesehen werden. Interessenten können sich mit einem Bewerbungsbogen, der ebenfalls unter dem o.a. Link heruntergeladen werden kann, für einen möglichen Kauf bewerben. Ein Lageplan mit der Kennzeichnung der zu veräußernden Grundstücke ergänzt die Unterlagen.
Die Bewerbungen sind mit dem Bewerbungsbogen und den geforderten Nachweisen (Familienstand, Kinder, Erziehungsberechtigung, Schwerbehinderung, Pflegegrad) bis zum
02. Januar 2026 beim Markt Metten, Krankenhausstr. 22, 94526 Metten, schriftlich einzureichen.
Es sollen in der Bewerbung der Familienstand, die Anzahl und das Alter der Kinder angegeben werden. Weiterhin kann eine Schwerbehinderung durch einen Schwerbehindertenausweis oder die Pflegestufe durch die Vorlage des entsprechenden Nachweises der Pflegekasse nachgewiesen werden. Weiterhin ist anzugeben, für welche der beiden Doppelhausparzellen die Bewerbung gelten soll.
Der Kaufpreis für die Baugrundstücke beträgt 230 €/m². Zusätzlich zum Kaufpreis sind vom Erwerber noch sämtliche Nebenkosten der Kaufabwicklung zu tragen. Die noch anfallenden Erschließungsbeiträge (Straße), die bereits vom Markt Metten getragenen Herstellungsbeiträge für die Wasserversorgung und die Entwässerungsanlage, der noch anfallende Kostenerstattungsbeitrag für die Hausanschlüsse für Wasser und Kanal sowie für den Kostenerstattungsbetrag nach § 135 c BauGB sind zu erstatten bzw. werden noch durch den Markt Metten zusätzlich zum Kaufpreis erhoben.
Im möglichen Kaufvertrag werden zudem die näheren Bedingungen (Bauverpflichtung, Veräußerungsverbot u.a.) festgelegt. Diese Bedingungen müssen vom Käufer beachtet werden. Weitere Auskünfte erteilt die Bauverwaltung des Marktes Metten unter der Telefon-Nr. 0991 / 99805-0.
Nach Auswertung der eingegangen Bewerbungen wird die endgültige Entscheidung, ob der Grundstücksverkauf erfolgt und welche Bewerber eine Doppelhaushälfte erhalten können, getroffen.
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