Meldung vom 01.10.2025 Spielplatzsatzung
Erlass einer Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis eines Spielplatzes für Kinder vom 01. Oktober 2025
Der Marktgemeinderat des Marktes Metten hat am 16.09.2025 die
Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis Eines Spielplatzes für Kinder (Spielplatzsatzung) erlassen.
Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Die Satzung liegt vom
02. Oktober.2025 bis 03. November 2025
während den allgemeinen Dienststunden in der
Marktverwaltung Metten, Krankenhausstraße 22, 94526 Metten, Zimmer Nr. 5
zur öffentlichen Einsichtnahme aus.
Andreas Moser
Erster Bürgermeister
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Markt Metten