Meldung vom 12.12.2025 Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren
Satzung
über
Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen
gemeindlicher Feuerwehren vom 11.12.2025
Der Marktgemeinderat des Marktes Metten hat am 02.12.2025 eine
Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren erlassen.
Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Die Änderung der Satzung tritt am 01.01.2026 in Kraft.
Die Änderungssatzung liegt in der Zeit vom 13.12.11.2025 bis 15.01.2026
während der allgemeinen Dienststunden in der Marktverwaltung Metten, Krankenhausstraße 22, 94526 Metten, Zimmer Nr. 5,
zur öffentlichen Einsichtnahme aus.
Andreas Moser
Erster Bürgermeister
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Markt Metten