Friedhof
Zusätzliche Informationen
Das Friedhofsamt- Bestattungswesen - ist in Zusammenarbeit mit den Bestattungsinstituten für die Organisation von Bestattungen auf den Mettener Friedhöfen, Erstellen von Friedhofsgebührengescheiden, Verlängerungen der Grabnutzungsrechte und weiteren Friedhofsgenehmigungen (Grabdenkmäler), zuständig.
Grundsätzlich können nur Mettener Bürger und Personen, die ein Grabnutzungsrecht an einer Grabstätte auf dem Mettener Friedhof besitzen, in Metten beigesetzt werden. Bürger des Ortsteiles Berg können auch auf dem Friedhof in Berg, jedoch nur als Urnenbestattungen, beigesetzt werden. Der Erwerb eines Grabnutzungsrechts ist nur bei Eintritt eines Sterbefalles möglich. Die Gräber und Urnennischen, werden der Reihe nach vergeben.
Weitere Angaben über die Friedhöfe und die Friedhofsgebühren können Sie der Friedhofssatzung und der Gebührensatzung für Friedhöfe entnehmen.
Sämtliche Änderungen der Grabnutzungen sind in schriftlicher Form des Marktes Metten mitzuteilen.
Besitzen Sie bereits ein Nutzungsrecht (Urne oder Grab) teilen Sie uns bitte einen Wohnsitzwechsel mit:
Ansprechpartner:
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Eva
Piendl
Sachbearbeiterin
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0991 99805-31 | 50 | 4 | eva.piendl@markt-metten.de |
Aline
Rentschler
Sachbearbeiterin
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0991 99805-19 | 50 | 4 | aline.rentschler@markt-metten.de |