Markt Metten Markt Metten

Gastschulverhältnis

Zusätzliche Informationen:

Aus zwingenden persönlichen Gründen kann einem Schüler auf Antrag der Erziehungsberechtigten der Besuch einer anderen Grundschule oder Mittelschule gestattet werden. Für die Entscheidung ist der Schulaufwandsträger der abgebenden Schule zuständig, i. d. R. die Wohnsitzgemeinde.

Für Schüler der Abt-Utto-Grundschule und der Mittelschule Metten muss der Gastschulantrag (siehe unten) beim Markt Metten bzw. beim Schulverband Mittelschule Metten eingereicht werden.

Für Zuweisungen in eine Deutschklasse, Ganztagsklasse, M-Klasse oder flexible Eingangsstufe ist das staatliche Schulamt im Landkreis Deggendorf zuständig. Den Antrag erhalten Sie auf Anfrage bei der Kämmerei.

Formulare & Merkblätter

Ansprechpartner:

Name Telefon Telefax Zimmer E-Mail
Stefan Kraus
Kämmerer
0991 99805-27 50 3 stefan.kraus@markt-metten.de

Organisationseinheiten

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