Meldung vom 05.10.2024 Über die Auslegung des Erlaubnisbescheids „Unter der Hochwiese“
Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser aus dem Baugebiet „Unter der Hochwiese“ in Metten über ein Regenrückhaltebecken in einen Graben zum Schöpfwerk Metten (Mettener Bach)
durch den Markt Metten, vertreten durch
Herrn Ersten Bürgermeister Andreas Moser, Krankenhausstraße 22, 94526 Metten
Öffentliche Bekanntmachung über die Auslegung des Erlaubnisbescheids
Mit Bescheid des Landratsamtes Deggendorf vom 18.09.2024, Az.: 41-6481.01 He, wurde dem Markt Metten
die gehobene Erlaubnis nach § 15 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zur Benutzung des Grabens zum Schöpfwerk Metten (Mettener Bach)
durch Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser aus dem Baugebiet „Unter der Hochwiese“ in Metten erteilt.
Der Bescheid vom 18.09.2024 enthält folgende
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden beim
Bayerischen Verwaltungsgericht in Regensburg Postfachanschrift:
Postfach 11 01 65, 93014 Regensburg
Hausanschrift: Haidplatz 1, 93047 Regensburg
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:
Die Einlegung des Rechtsbehelfs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich.
Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!
Ab 01.01.2022 muss der in § 55d VwGO genannte Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch einreichen.
Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig, sofern kein Fall des § 188 VwGO vorliegt.
Eine Ausfertigung des Bescheids mit Rechtsbehelfsbelehrung und die dazugehörigen Planunterlagen liegen gemäß
Art. 69 Satz 2 Bayerisches Wassergesetz (BayWG) i. V. m. Art. 74 Abs. 1 Satz 2, Art. 69 Abs. 2 Satz 4 und
Art. 74 Abs. 4 Satz 2 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG)
in der Zeit vom 07.10.2024 bis 21.10.2024
- im Markt Metten, Krankenhausstraße 22, 94526 Metten
- im Landratsamt Deggendorf, Zi. Nr. 213, Herrenstr. 18, 94469 Deggendorf
zur Einsichtnahme aus und können während der Dienststunden in den Amtsräumen des Marktes Metten und des Landratsamtes Deggendorf eingesehen werden.
Des Weiteren können die oben aufgeführten Unterlagen gemäß § 27 a Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) auch vollumfänglich auf den Internetseiten des Marktes Metten (www.markt-metten.de) und des Landkreises Deggendorf (www.landkreis-deggendorf.de/aktuelles/bekanntmachungen) aufgerufen werden.
Der Bescheid wurde dem Träger des Vorhabens zugestellt (Art. 74 Abs. 1 Satz 2 BayVwVfG i. V. m. Art. 69 Abs. 2 Satz 1 HS 1 und Art. 74 Abs. 4 BayVwVfG). Weitere Zustellungen waren nicht erforderlich, da keine Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben wurden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Bescheid gegenüber den übrigen Betroffenen mit dem Ende
der Auslegungsfrist als zugestellt gilt (Art. 74 Abs. 4 Satz 3 BayVwVfG).
Die Unterlagen können Sie unter „Anlagenverzeichnis“ einsehen.
2.3 Detailplan Regenrückhaltebecken
2.4 Detailplan Einleitstelle RA
Bekanntmachung Landratsamt Deggendorf
Bescheid Landratsamt Deggendorf
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Kategorien: Bekanntmachungen, Bürger-Info
Markt Metten